AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen Michael Koch, im folgenden als Auftragnehmer benannt, und dem jeweiligen Vertragspartner, der namentlich (auch juristische Personen) im Angebot oder Vertrag benannt wird (im folgenden als Auftraggeber bezeichnet).

1.1. Inhalt des Onlineangebotes

Michael Koch übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Auftragnehmer s kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Kostenvoranschlag / Angebot

Es gibt keine Bindefrist für ein schriftlich oder mündlich erstelltes Angebot oder einen Kostenvoranschlag.

3. Vertrag

Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn er schriftlich festgehalten und vom Auftraggeber unterschrieben ist oder per Mail im deutlichen Ausdruck. Die Unterschrift muss nach Erstellungen des Vertrages binnen 14 Tagen an den Auftragnehmer zurück gesendet sein. Ist diese Frist verstrichen, obliegt es dem Auftragnehmer ob der Vertrag nichtig ist.

4. Rücktritt / Stornierung eines Vertrages

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist möglich. Jedoch wird eine Stornogebühr fällig, bei 12 Wochen zuvor 25%, bei 8 Wochen zuvor 50%, bei 4 Wochen zuvor 100% des Gesamtbetrag fällig. Die Stornogebühr ist bindend bei Vertragsabschluss. Regressansprüche gegenüber dem Auftragnehmer entfallen bei unabwendbaren Ereignissen.. (z.B. Schwerer Krankheit, technischen Ausfällig, Unfälle, Unwetter…). Ein Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.

5. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Auftragnehmer verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des Auftragnehmers, die während der Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, ab Aufbau bis Abbau, haftet der Auftraggeber.
Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt.

6. Salvatorische Klausel

An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken.
Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

7. Honorar

Das Honorargeheimnis ist zu wahren.
Das Honorar ist entsprechend der im Vertrag fixierten Vereinbarung zu zahlen.

8. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Auftragnehmer ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für veröffentlichte, vom Auftragnehmer selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Auftragnehmer der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

9. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt für den Abend der Veranstaltung unentgeltlich Getränke ausreichend zur Verfügung (alkoholfrei). Der Auftraggeber wird alle anfallenden Gebühren und Abgaben (GEMA, Berufsgenossenschaften etc.) selbst entrichten. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat alle anfallenden Genehmigungen (Stadt, Ordnungsamt und sonst. Institutionen) selbst zu beantragen und ist für die Einhaltung aller Auflagen selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer wird von jeglicher Haftung ausgeschlossen und hat das Vorhandensein der Genehmigung nicht nachzuprüfen. Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um eventuell anfallende Zufahrt – Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Auftraggeber haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten. Befindet sich der Veranstaltungsort über 150 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJ´s entfernt, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Ein- bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

10. Besonderheiten am Veranstaltungsort:

Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Auftraggeber, auf Wunsch der Auftragnehmers, für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des Auftragnehmer Fahrzeuges zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem Arbeitsplatz des Auftragnehmers befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der Auftragnehmer übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit dem Auftragnehmer in einem gesonderten Raum befindet. 
Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein. Spielt der Auftragnehmer im Freien, trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des Auftragnehmers muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben, überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Auftraggeber für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den Auftragnehmer und sein Equipment.

11. Technische Anforderungen / Details:

Für die Technik des Auftragnehmers wird eine Stromversorgung (220 V Steckdose) benötigt.
Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der Auftragnehmer zum Schutz seiner Technik / Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen. 
Wird vom Auftraggeber oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber oder die Gäste haben keine Befugnis, die Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen. Die Musik- und Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf der Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der Technik / Anlage verursacht werden, trägt der Auftraggeber. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten müssen sauber, frei von Verunreinigungen sein. Für die Technik muss eine gereinigte Fläche, ohne Dekoration, von 7 bis 12 qm zur Verfügung stehen.

12. Musik

Die Auswahl der vorzutragenden Track’s bleibt dem eigenen Ermessen des Auftragnehmer’s überlassen, wobei der Gesamtcharakter des Musikvortrages mit der Eigenart der Lokalität im Einklang stehen soll. Der Auftragnehmer erhält keinerlei Weisung hinsichtlich bestimmter zu spielender Tracks und er ist auch sonst in der Gestaltung und Dauer des Auftritts innerhalb des oben genannten Rahmens frei.